Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WELLCO e.K.
Hindenburgstr. 34
77830 Bühlertal
Stand: 03.03.3026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
WELLCO e.K., Inhaberin Sabine Welle, Hindenburgstr. 34, 77830 Bühlertal (nachfolgend „WELLCO“)
und ihren Auftraggebern.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WELLCO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. WELLCO erbringt Logistikdienstleistungen, insbesondere:
– nationale und internationale Transporte
– Express- und Sonderfahrten
– Lagerhaltung
– Fulfillment-Dienstleistungen
– Value Added Services (z. B. Umpacken, Etikettieren, Warenaufbereitung)
2. Leistungen können einmalig oder im Rahmen laufender Vertragsverhältnisse erbracht werden.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
1. Verträge kommen durch schriftliches Angebot von WELLCO und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.
2. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder über ein Kontaktformular erfolgen.
3. Angebote von WELLCO sind verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt nach individueller Kalkulation, pauschal, nach Aufwand oder nach Gewicht, Volumen bzw. Strecke gemäß Angebot.
2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. WELLCO ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Zusätzlich können Mahngebühren erhoben werden.
5. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.
2. Insbesondere hat der Auftraggeber:
– korrekte Maße, Gewichte und Mengenangaben zu liefern
– Waren ordnungsgemäß zu verpacken
– Gefahrgut ordnungsgemäß zu deklarieren
– alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten einzuhalten
3. Schäden, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 6 Haftung
1. WELLCO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Transportleistungen gelten ergänzend die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie bei internationalen Transporten die Bestimmungen der CMR.
3. Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen, übernimmt WELLCO keine Haftung.
4. WELLCO haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige Angaben oder mangelhafte Verpackung durch den Auftraggeber entstehen.
5. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
§ 7 Versicherung
1. WELLCO unterhält eine Transportversicherung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
2. Eine darüberhinausgehende Versicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart werden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
1. Bei laufenden Vertragsverhältnissen gelten vereinbarte Mindestlaufzeiten.
2. Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
2. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von WELLCO in Bühlertal, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
